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Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen.
Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle.
Auch Sie können durch ihr Verhalten einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren.
Kohlendioxid (CO₂) ist ein Treibhausgas. Es gilt als einer der Hauptverursacher der globalen Erwärmung. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas.
Aber auch in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung aus Biomasse entstehen Treibhausgase, wie zum Beispiel Methan und Lachgas. Auswirkungen der globalen Erwärmung sind beispielsweise
- das Ansteigen der Meeresspiegel,
- die erhöhte Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen wie Sturmereignisse oder Waldbrände,
- das Abschmelzen der Gletscher,
- extreme Hitze (vor allem in städtischer Umgebung) und Dürren,
- Hochwasser und Überschwemmungen oder
- der Rückgang der Schneedecke in den Alpen.
Diese Veränderungen haben neben der Folge materieller Schäden auch Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Produktivität der Wirtschaft.
In dem bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 auf den Weg gebrachten Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (jeweils gegenüber vorindustriellen Werten).
Die Europäische Union hat sich festgelegt, bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen.
Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen.
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Das Gesetz ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten und ist eine Weiterentwicklung des vorher seit 2013 geltenden Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.
Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt.
Zur Erreichung des Ziels für 2030 enthält das Gesetz auch konkrete Ziele für verschiedene Bereiche, sogenannte „Sektoren“.
Zentrales Instrument zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist das Klima-Maßnahmen-Register (KMR). Es enthält nach den Sektoren gegliederte Maßnahmen, ist jederzeit erweiterbar und dient als zentrale, öffentlich über das Internet einsehbare Dokumentation aller Klimaschutz-Aktivitäten der Landesregierung.
Das Land hat verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutz aufgelegt.
Schon seit dem Jahr 2002 besteht das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“, über das Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine beim Klimaschutz unterstützt werden. Das Programm wurde zuletzt im Dezember 2020 neu aufgelegt und wird derzeit weiterentwickelt.
Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und die Art der Heizungsanlage Einfluss auf Ihre persönliche Klimabilanz.
Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Aber auch Ihr Mobilitätsverhalten wie auch Ihr Konsumverhalten haben einen großen Einfluss auf die individuelle Treibhausgasbilanz.
Erneuerbare Energieträger
Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern sind erneuerbare Energiequellen unerschöpflich oder wachsen regelmäßig nach. Zu ihnen zählen Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie die Energie aus Biomasse und Erdwärme.
Erneuerbare Energien schonen das Klima, weil sie über den gesamten Produktlebenszyklus mit sehr geringen Treibhausgasemissionen einhergehen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet seit dem Jahr 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, 10 Prozent und seit 2015 für alle Gebäude (auch Nichtwohngebäude) 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken.
Diese Pflicht greift aber erst, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Außerdem muss im Neubau, bei grundlegenden Dachsanierungen wie auch auf größeren Parkplätzen eine PV-Anlage installiert werden.
Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat BW bundesweit als Vorreiter 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Daneben hat das Land kleinere Kommunen im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unterstützt.
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann. Es handelt sich um eine Art Fahrplan für die Kommune, um die jeweils richtigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Außerdem soll er andere lokale Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Hinweis: Beim Portal des Energieatlas Baden-Württemberg können Sie sich über den Stand der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und deren Potenziale in Baden-Württemberg informieren.
Energie einsparen
Mit einer guten Dämmung Ihres Hauses können Sie sehr viel Energie einsparen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Energie in Ihrer Wohnung "verheizt" wird, können Sie sich auf den Seiten des "Heizspiegel" informieren.
In Deutschland ist der Energieausweis unter anderem Pflicht für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparenter.
Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren möchten, sollten Sie vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Stromversorgung
Der in Baden-Württemberg verbrauchte Strom wird derzeit zu etwa 82 Prozent im Land erzeugt (Stand 2022).
Die Bruttostromerzeugung verteilte sich im Jahr 2022 zu rund 20 Prozent auf Kernkraft, zu rund 31 Prozent auf Steinkohle, zu 35 Prozent auf erneuerbare Energien und zu rund 5 Prozent auf Erdgas.
Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, können Sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von CO₂ leisten.
Hinweis: Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt unterschiedliche Ökostrom-Siegel (Label), die die Einhaltung wichtiger Kriterien garantieren und teilweise unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wichtige Gütesiegel sind beispielsweise „Grüner Strom“ und „ok power“.
Klimaanpassung
Die Folgen des Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. Die stetige Temperaturerhöhung der letzten Jahre setzte sich im Jahr 2023 fort. Mit durchschnittlich 10,7 Grad Celsius war das vergangene Jahr nach 2022 erneut ein Rekordwärmejahr in Baden-Württemberg. Dies bedeutet steigende gesundheitliche Risiken beispielsweise aufgrund von Hitze, Wassermangel oder zunehmenden Extremwetterereignissen. Darauf hat die Landesregierung reagiert und im Juli 2023 die fortgeschriebene Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet.
KLIMOPASS
Das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) soll einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der Anpassungsstrategie geben.
Ziel der Förderung ist es, vor allem Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen.
Das Programm setzt sich aus den folgenden drei Förderschwerpunkten zusammen:
- Beratung und Informationsveranstaltungen für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen zum strukturierten Einstieg in das Thema
- Erstellung von Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepten, Planungsgrundlagen und Machbarkeitsstudien
- Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen
Vertiefende Informationen
- Bundes-Klimaschutzgesetz
- Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
- Klima-Maßnahmen-Register
- Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg
- Fachinformationen zum globalen und regionalen Klimawandel
- CO₂-Rechner der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
- Energieeffizienz bei Neubau und Gebäudesanierung
- Energieatlas Baden-Württemberg
- Heizspiegel
- Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz
- Förderprogramm Klimaschutz-Plus
- Förderprogramm KLIMOPASS - Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg
- Kompetenzzentrum Klimawandel bei der LUBW
- Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
- PV-Dashboard Arbeitsmappe: Ausbau und Potenzial der Photovoltaik - Daten- und Kartendienst der LUBW 4.0 (baden-wuerttemberg.de)
Hinweis: Um zum PV-Dashboard zu gelangen folgen Sie von der Startseite bitte folgendem Pfad: PV-Dashboard beim Daten- und Kartendienst der LUBW , Klick im Menü auf -> Erneuerbare Energien -> Solarenergie -> Ausbau und Potenzial der Photovoltaik -> PV-Dashboard_0.3
Zugehörige Leistungen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Förderung für Energiesparberatung bei Wohngebäuden beantragen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Stromanbieter wechseln
- Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen
- Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Freigabevermerk
31.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg