Verkehr

Verkehrssicherheit - Pflanzenrückschnitt an Straßen und Wegen

Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen ausreichendes Lichtraumprofil und Sichtfelder das ganze Jahr gegeben sein.

Die Ausführung der Rückschnittarbeiten bietet sich in den Herbst- und Wintermonaten (Oktober-Februar) aufgrund der Vegetationsruhe und des Vogelschutzes an. Der Rückschnitt sollte in der Form erfolgen, dass vorausschauend der Zuwachs im nächsten Jahr mitbedacht wird. Auch gilt es zu beachten, dass derzeit winterkahle Sträucher und Bäume später im belaubten Zustand keine Verkehrsbehinderung darstellen dürfen.

Skizzierte Beispiele für Pflanzenrückschnitt an öffentlicher Verkehrsfläche

Bäume und Sträucher bereichern unser Orts- und Landschaftsbild. Sie verbessern die Luft, schirmen vor Lärm ab, spenden Schatten und sind auch Lebensraum für zahlreiche Tiere. An Straßen und Wege angrenzende Bäume und Sträucher dürfen jedoch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Bäume und Sträucher zu kontrollieren und ggf. überhängende Äste und Zweige zurückzuschneiden:

  • das Lichtraumprofil für Straßen (4,5 m Höhe) und Gehwege (2,5 m Höhe) herzustellen (s. Skizze)
  • an Kreuzungen, Einmündungen und Kurven das Sichtdreieck bis zu einer Höhe von ca. 0,8 m freizuhalten
  • Verkehrsschilder und Straßenlampen freizuschneiden

Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit.