Bürgermeisterwahl
Gemäß § 42ff GemO ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung und die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Gemäß § 42ff GemO ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung und die Amtszeit beträgt 8 Jahre.