Unterkünfte
In Baden-Württemberg besteht die Unterbringung von Geflüchteten aus einem dreigliedrigen System.
Landeserstaufnahmeeinrichtung
Wenn Geflüchtete nach Deutschland kommen, werden sie zuerst in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung, von denen es mehrere in jedem Bundesland gibt, aufgenommen.
Dort werden die Geflüchteten registriert und der Asylantrag gestellt.
Anschlussunterbringung der Stadt Staufen
Wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist oder die Geflüchteten zwei Jahre in der vorläufigen Unterbringung waren, werden sie den kreisangehörigen Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugewiesen, sofern die Geflüchteten keinen eigenen Wohnraum beschaffen konnten.
Die Stadt Staufen hat für diesen Zweck eine neue Unterkunft gebaut, nachdem die bisherige Unterkunft im Jahr 2014 durch einen Brand zerstört wurde.
Sie bietet Platz für 48 Personen. Diese werden verteilt auf 3 Punkthäuser mit jeweils zwei Stockwerken. In jedem Stockwerk befinden sich 4 Zimmer mit 14 qm, das sich zwei Personen teilen. Hinzu kommen pro Stockwerk jeweils zwei Bäder und ein Gemeinschaftsraum mit Küche.
Zusätzlich gibt es noch ein Treffpunkthaus mit Gemeinschaftsraum für gemeinsame Treffen und Aktionen der Bewohner. In diesem Haus befindet sich ebenfalls die Technik, der Waschraum und das Büro des Sozialarbeiters und Hausmeisters.
Zusätzlich hat die Stadt Staufen noch drei Wohnungen für die Anschlussunterbringung angemietet.