Logo der Stadt Staufen

Städtisches Förderprogramm zur Beratung von energetischen Gebäudesanierungen

In privaten Haushalten entstehen über ein Drittel der CO2-Emissionen aus dem Bereich Wohnen. Beim Klimaschutzziel ist deshalb die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Bestand ein wesentliches Handlungsfeld. Im Gebäudebestand (älter als 30 Jahre) müssten jährlich mindestens 2 % der Wohngebäude einer energetischen Sanierung unterzogen werden, um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Wärmedämmung der Gebäudehülle wie auch klimafreundliche Heizsysteme bilden die Ansatzpunkte zur Energieeinsparung und beim Klimaschutz.

Die Stadt Staufen gibt mit einem eigenen städtischen Förderprogramm zur Gebäude-Energie-Beratung den Anschub für eine energetische Gebäudesanierung.
Antragsberechtigt sind Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*innen einschließlich Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften (WEG), deren Grundstück im Gemeindegebiet der Stadt Staufen liegt.

Das städtische Förderprogramm beinhaltet zwei Beratungsmodule, die frei wählbar sind. Die Einstiegsberatung, die in einem ersten Schritt Gebäude und Heizung ins Blickfeld nimmt und der Sanierungsfahrplan, der individuell konkrete Maßnahmen und Zeitplan zur energetischen Gebäudesanierung beinhaltet.

Es gelten differenzierte Fördersätze je Beratungsmodul und nach Größe des Wohngebäudes:

Gebäudegröße Einstiegsberatung Sanierungsfahrplan
  Fördersatz EUR Fördersatz EUR
Wohngebäude
mit bis zu 3 Wohneinheiten
120 130
Wohngebäude
mit mehr als 3 Wohneinheiten
150 170

Hier finden Sie die Förderrichtlinien und eine unverbindliche Vorschlagsliste von Energieberatern:

Zur Dokumentation des Gesprächs mit Ihrem Gebäude-Energieberater finden Sie hier das Beratungsprotokoll:

Anträge können digital oder per Post bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Kontakt:
Stadtbauamt/Klimaschutz
Hauptstraße 53
79219 Staufen

Tel. 07633-805-62
klimaschutz@staufen.de