Stadtverwaltung
Anfahrt
Mit Bus & Bahn
- Mit der Bahn:
Haltestelle Bahnhof oder Südbahnhof - Mit dem Bus:
Haltestelle Bonnevilleplatz/Sparkasse oder ebenfalls Haltestelle Bahnhof Staufen
Mit dem Auto
Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Fachbereich Schwerbehindertenrecht SGB IX
Beratungszentrum Schwerbehinderung
Beschreibung
Unsere Aufgaben:
- die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung einschließlich des Grades der Behinderung (GdB)
- die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie z. B.:
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr,
- Freifahrt im Nah- und Fernverkehr für die Begleitperson,
- Parkerleichterungen,
- Steuerfreibeträge,
- Rundfunkgebührenermäßigung.
- die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50.
- die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
- Alle Informationen und Unterlagen
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 360
79081 Freiburg im Breisgau
Parkplatz
Kontakt
Telefon 0761 2187-9361
Fax 0761 2187-3097
Internet Einstiegsseite Dezernat 3 Gesundheit und Versorgung - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Zuständigkeit
Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Stadtkreises Freiburg.
Persönlicher Kontakt
Herr Winterhalder
Fachbereichsleitung
Formulare und Onlinedienste
- Änderungsantrag (PDF)
- Antrag zur Feststellung einer Behinderung
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
- Formulare und Informationsmaterial