Stadtverwaltung
Anfahrt
Mit Bus & Bahn
- Mit der Bahn:
Haltestelle Bahnhof oder Südbahnhof - Mit dem Bus:
Haltestelle Bonnevilleplatz/Sparkasse oder ebenfalls Haltestelle Bahnhof Staufen
Mit dem Auto
Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Fachbereich Verwaltung und Ordnungsrecht
Beschreibung
- Durchführung der Heilpraktiker-Überprüfung für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg
- Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung:
Nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedürfen Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, eine amtliche Anerkennung. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Schulungen sicherzustellen.
Liste der anerkannten Schulungsanbieter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald »
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg
Parkplatz
Kontakt
Telefon 0761 2187-3150
Fax 0761 2187773150
E-Mail heilpraktiker@lkbh.de
Internet www.lkbh.de/heilpraktiker
Persönlicher Kontakt
Sonstiges
Besuche sind nach Terminvereinbarung möglich.