Stadtverwaltung
Anfahrt
Mit Bus & Bahn
- Mit der Bahn:
Haltestelle Bahnhof oder Südbahnhof - Mit dem Bus:
Haltestelle Bonnevilleplatz/Sparkasse oder ebenfalls Haltestelle Bahnhof Staufen
Mit dem Auto
Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Finanzgericht Baden-Württemberg
Beschreibung
Das Finanzgericht ist in Baden
Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für
- Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
- Kindergeldangelegenheiten sowie
- Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.
Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.
Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.
Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss.
Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.