Hebungsrisse

Eine schleichende Katastrophe: die Hebungsrisse in Staufen

Ursachen und Gegenmaßnahmen

Hebungsbedingter Riss an der Rathausfassade

In den Jahren 2006/2007 wurden das historische Rathaus und das rückwärtige Rathausgebäude von Staufen generalsaniert. Bei dieser Gelegenheit beschloss der Gemeinderat einstimmig, für die Heizung und Kühlung der beiden Rathausgebäude eine innovative Energietechnik zu nutzen, nämlich Erdwärme (Geothermie). Im September 2007 hat die Stadt Staufen sieben bis zu 140 Meter tiefe Erdwärmesonden bohren lassen.

Wenige Wochen später wurden an mehreren Gebäuden in der historischen Altstadt Risse festgestellt. Mit geodätischen Messungen wurden Hebungen des Untergrunds als Schadensursache nachgewiesen. Bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2009 hob sich der Untergrund im Bereich der Rathausgasse mit konstanter Geschwindigkeit von bis zu 11 Millimeter je Monat. Nach aufwändigen Untersuchungen weiß man heute, dass undichte Erdwärmesonden für die Hebungen verantwortlich sind.

Seit nunmehr über 15 Jahren kämpft die Stadt Staufen mit den Folgen dieser Katastrophe. Hier die Chronologie (167 KiB) zum Nachlesen.


Hier finden Sie einen Beitrag im Fachmagazin "SUBSTANZ" Ausgabe 5/2020 (1,3 MiB)

Pressemitteilungen

Typ Name Datum Größe
Pressemitteilung 2024-07 (125 KiB) 29.07.2024 125 KiB
Pressemitteilung 2024-07 Anhang (135 KiB) 29.07.2024 135 KiB
Pressemitteilung 2024-04 (126 KiB) 06.05.2024 126 KiB
Pressemitteilung 2023-11 (125 KiB) 11.12.2023 125 KiB
Pressemitteilung 2023-09 (119 KiB) 19.09.2023 119 KiB
Pressemitteilung 2023-04 (126 KiB) 28.04.2023 126 KiB
Pressemitteilung 2023-02 (140 KiB) 28.02.2023 140 KiB
Pressemitteilung 2022-11 (140 KiB) 29.11.2022 140 KiB
Pressemitteilung 2022-09 (133 KiB) 21.09.2022 133 KiB
Pressemitteilung 2022-06 (137 KiB) 10.06.2022 137 KiB
Pressemitteilung 2022-04 (137 KiB) 11.04.2022 137 KiB
Pressemitteilung 2022-02 (124 KiB) 22.02.2022 124 KiB
Pressemitteilung 2021-11 (128 KiB) 24.11.2021 128 KiB
Pressemitteilung 2021-09 (124 KiB) 21.09.2021 124 KiB
Pressemitteilung 2021-06 (122 KiB) 15.06.2021 122 KiB
Pressemitteilung 2021-04 (141 KiB) 19.04.2021 141 KiB
Pressemitteilung 2020-11 (137 KiB) 23.11.2020 137 KiB
Pressemitteilung 2020-09 (128 KiB) 14.10.2020 128 KiB
Pressemitteilung 2020-06 (126 KiB) 09.07.2020 126 KiB
Pressemitteilung 2020-04 (126 KiB) 27.04.2020 126 KiB
Pressemitteilung 2020-02 (123 KiB) 17.02.2020 123 KiB
Pressemitteilung 2019-11 (80 KiB) 26.11.2019 80 KiB
Pressemitteilung 2019-09 (78 KiB) 17.09.2019 78 KiB
Pressemitteilung 2019-06 (79 KiB) 11.07.2019 79 KiB
Pressemitteilung 2019-04 (83 KiB) 16.04.2019 83 KiB
Pressemitteilung 2019-02 (78 KiB) 19.02.2019 78 KiB
Pressemitteilung 2018-11 (80 KiB) 27.11.2018 80 KiB
Pressemitteilung 2018-09 (148 KiB) 26.09.2018 148 KiB
Pressemitteilung 2018-06 (127 KiB) 23.02.2022 127 KiB
Pressemitteilung 2018-04 (77 KiB) 26.09.2018 77 KiB
Pressemitteilung 2018-02 (81 KiB) 26.09.2018 81 KiB
Pressemitteilung 2017-12 (80 KiB) 26.09.2018 80 KiB
Pressemitteilung 2017-09 (83 KiB) 26.09.2018 83 KiB
Pressemitteilung 2017-06 (84 KiB) 26.09.2018 84 KiB
Pressemitteilung 2017-04 (83 KiB) 26.09.2018 83 KiB
Pressemitteilung 2017-03 (82 KiB) 26.09.2018 82 KiB

Teilabriss des rückwärtigen Rathausgebäudes

Das ehemalige Stadtbauamt, das inzwischen abgerissen werden musste

Für die Durchführung der vierten Bohrung wurde im September 2014 das rückwärtige Rathausgebäude teilabgerissen. Dieses Gebäude war so stark geschädigt, dass es nur durch Abstützmaßnahmen erhalten werden konnte. Es diente zuletzt nur noch als Anschauungs- und Besichtigungsobjekt und musste aufgrund der großen Schäden von der Verwaltung schon Ende 2009 geräumt werden.

Der restliche Gebäudeteil bleibt vorläufig stehen, um das Nachbargebäude zu sichern und weitere Untersuchungen durchführen zu können. Mittelfristig wird auch dieser Teil abgerissen werden müssen. Dafür ist aber zunächst ein Sicherungskonzept zu erarbeiten.

Schlossberg-Wäscherei abgerissen

Frühere Schlossberg-Wäscherei wurde abgerissen

Abrissarbeiten an der früheren Schlossberg-Wäscherei

Das 1952 errichtete Gebäude der früheren Schlossberg-Wäscherei war durch die Rissbildung so stark geschädigt, dass sich eine Instandsetzung nicht mehr lohnte. Es musste abgerissen werden.

Ursprünglich für eine Wäscherei errichtet, wurde das Gebäude in den letzten Jahrzehnten durch die Stadt und die Stadtwerke Staufen als Lagerhalle und Werkstatt für das Wasserwerk genutzt.

Das Gebäude lag unmittelbar auf einem durch die Erdhebung verursachten Bodenriss und wurde durch die Erdhebung in zwei Teile gerissen. Fenster und Türen waren bereits seit Beginn der Erdhebung durch kräftige Kanthölzer stabilisiert. Auch im Gebäudeinneren war es erforderlich, zusätzliche provisorische Tragachsen aus Kanthölzer einzubauen. Das Gebäude wurde durch die Erdhebungen insgesamt um 45 cm angehoben. Die gesamte Rissbreite im Bauwerk betrug mehr als 25 cm. Da erkennbar war, dass weitere aufwändige statische Sicherungen für das Gebäude notwendig wurden, hatten sich die Eigentümer für den Abbruch entschieden. Auf der durch den Gebäudeabbruch entstehenden Freifläche wurden Parkplätze eingerichtet. Die Gesamtkosten für den Abbruch des Gebäudes und das Herrichten der Fläche betrugen ca. 35.000,- €.

Mit der ehemaligen Schlossberg-Wäscherei musste ein erstes Gebäude in Staufen aufgrund der Hebungsrisse abgebrochen werden.

Geschichte

Zur Geschichte: Die „Schlossberg-Wäscherei“ wurde zusammen mit dem angrenzenden 13-Familienhaus in der Kirchstraße 1952 fertiggestellt. Der Betrieb war ebenso wie die Wohnungen ausdrücklich für Flüchtlinge bestimmt, was der Stadt als Bauherrin die Möglichkeit gab, Kredite aus dem Lastenausgleichsfonds zu beantragen.

historische Werbeanzeige der Schlossberg-Wäscherei

Die Wäscherei wurde zunächst von Albert Reiß betrieben, um 1960 folgte ihm Alfred Klose; beide Flüchtlinge. Ende der 1960er Jahre wurde das Betriebsgebäude von der Stadt übernommen. Neben der „Schlossberg-Wäscherei“ befand sich mit dem Mechanikerbetrieb von Oskar Heinrich noch ein zweites Flüchtlingsgeschäft in dem Gebäude, und zwar in dem - vom Hof aus gesehen - rechten Teil.

Millionenhilfe für Staufen

Land und Kommunen geben Millionen für Staufen

Ein Drittel direkte Landeshilfe, ein Drittel aus dem Säckel der baden-württembergischen Kommunen, ein noch offenes Drittel mit Raum für kreative Ideen – so sieht der Finanzierungsplan zur Sanierung der Staufener Risseschäden aus, den Ministerpräsident Stefan Mappus bei seinem Besuch am 20.12.10 in der Fauststadt präsentiert hat.

weiter zum Bericht der Badischen Zeitung.

Sachstandsberichte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) zur Erkundung und Sanierung des Schadensfalls Staufen sowie Hebungsfiguren

Detaillierte Informationen zu den Hebungen und ihren Ursachen finden Sie im Wissensportal des LGRB: LGRBwissen

Entwicklung Hebungsfiguren

Hebungsfigur
Typ Name Datum Größe
21 2024 April (550 KiB) 24.04.2024 550 KiB
20 2023 April (653 KiB) 28.04.2023 653 KiB
19 2022 März (621 KiB) 27.04.2022 621 KiB
18 2020 2021 Oktober bis März (854 KiB) 29.09.2021 854 KiB
17 2020 April bis Oktober (233 KiB) 23.11.2020 233 KiB
16 2019 2020 Oktober bis März (231 KiB) 02.06.2020 231 KiB
15 2019 März bis Oktober (234 KiB) 02.12.2019 234 KiB
14 2018 2019 Oktober bis März (588 KiB) 23.04.2019 588 KiB
13 2018 März bis Oktober (264 KiB) 28.11.2018 264 KiB
12 2017 2018 Oktober bis März (429 KiB) 04.05.2018 429 KiB
11 2017 Juli bis Oktober (263 KiB) 22.01.2018 263 KiB
10 2017 März bis Juli (207 KiB) 22.01.2018 207 KiB
09 2016 2017 Oktober bis März (278 KiB) 04.09.2017 278 KiB
08 2016 Juni bis Oktober (231 KiB) 04.09.2017 231 KiB
07 2016 März bis Juni (546 KiB) 04.09.2017 546 KiB
06 2014 2015 September bis März (920 KiB) 04.09.2017 920 KiB
05 2014 Juni bis September (300 KiB) 04.09.2017 300 KiB
04 2014 März bis Juni (277 KiB) 04.09.2017 277 KiB
03 2013 2014 Oktober bis März (509 KiB) 04.09.2017 509 KiB
02 2013 Juli bis Oktober (363 KiB) 04.09.2017 363 KiB
01 2013 April bis Juli (157 KiB) 04.09.2017 157 KiB

Schlichtungsordnung (Fassung vom 27.09.2017)

Ablaufschema und Orientierungshilfe im Schlichtungsverfahren

Beantragung eines Zuschusses aus Mitteln des Stiftungskapitals der Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br.

Information der Rissgeschädigten über die Möglichkeit zur Beantragung eines Zuschus­ses aus Mitteln des Stiftungskapitals der Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br.

Zum 31. Dezember 2022 wurde die Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br. formal aufgelöst. Zum 1. Januar 2024 fiel das Stiftungskapital satzungs­gemäß an die Stadt Staufen i. Br..
 
Nach Gesprächen mit den beiden Geschäftsführern der Interessengemeinschaft der Riss-Geschädigten GbR wurde ein Vorschlag für ein Verfahren erarbeitet, wie das Stif­tungskapital an die Rissgeschädigten ausbezahlt werden kann. Der Gemeinderat der Stadt Staufen hat diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 27. September 2023 zur Kenntnis genommen und dem vorgeschlagenen Verfahren zugestimmt.
 
Dieser lautet wie folgt:

I. Verwendung der Mittel
 
1. Eine Auskehrung des ehemaligen Stiftungsvermögens an bereits Entschädigte oder im Rahmen des vereinbarten Schlichtungsverfahrens noch zu Entschädigende ist rechtlich nicht möglich:
a) Die Betroffenen haben mit Erhalt der Entschädigung keinen materiellen Schaden mehr: Der Schaden ist oder wird behoben, die Kosten dafür wurden oder werden erstattet. Das gilt jedenfalls so lange, wie Mittel aus der Finanzierungsvereinbarung zur Verfügung stehen.
b) Eine Aufstockung gezahlter oder noch zu zahlender Beträge wegen eventueller immaterieller Schäden i. w. S. scheidet aus, denn das sieht die Stiftungs­satzung nicht vor. Es würde also dem Stiftungszweck ("Beseitigung von Schäden an Gebäuden…") zuwiderlaufen, zusätzlich zu den im Schlichtungs­verfahren vereinbarten Zahlungen Leistungen aus dem ehemaligen Stiftungs­vermögen zu gewähren.

2. Eine Zuführung zum Entschädigungsfonds käme nicht den Geschädigten zugute und wäre deshalb ebenfalls nicht mit dem Stiftungszweck vereinbar.

3. Dem (auch am Denkmalschutz orientierten) Stiftungszweck käme es damit am nächsten, aus dem ehemaligen Stiftungsvermögen Zuschüsse zu gewähren für Sanierungsmaßnahmen, die
a) hebungsbedingt sind und
b) dem Denkmalschutz dienen und zusätzlich
c) aus der Sicht des Denkmalschutzes nicht nur den Zustand wiederherstellen, der vor dem Hebungsereignis bestand, sondern denkmalschützerisch quantitativ und/oder qualitativ darüber hinausgehen.
 
Mit anderen Worten: Da die Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes, der vor dem Hebungsereignis bestand - einschließlich denkmalschutzrechtlich geforderter Maßnahmen - bereits im Schlichtungsverfahren abgehandelt werden, kann ein Zuschuss nur für darüber hinausgehende zusätzliche denkmalschützende Maßnahmen gewährt werden, beispielsweise solche, die die denkmalgeschützte Gesamtanlage „Historischer Stadtkern Staufen“ gem. § 19 DSchG aufwerten.

II. Verfahren

1. Der Zuschuss wird auf in Textform zu stellendem Antrag gewährt. Der Antrag soll im Rahmen des Schlichtungsverfahrens vor dessen Abschluss gestellt und von der Schlichtungsstelle an die Stadt weitergeleitet werden. Das Antragsformular wurde zu diesem Zweck um einen Hinweis auf die Möglichkeit des Zuschusses ergänzt.

2. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses (siehe oben 3 a - c) erfüllt sind, obliegt der Stadt. Bei Unstimmigkeiten kann der Antragsteller die Schlichtungsstelle für einen Vermittlungsversuch anrufen. Die Entscheidungskompetenz verbleibt aber in jeden Fall bei der Stadt, die allein für die satzungsgemäße Verwendung des Stiftungsvermögens Sorge zu tragen hat.
 
Staufen, den 15. August 2024
 
Michael Benitz
Bürgermeister

Antragsformulare zur Schlichtung

Fragen zu "Risse in Staufen" (FAQ)

Was Besucher der Fauststadt zu den Hebungsrissen wissen wollen, können Sie hier lesen.

Kann ich in Staufen ein Quartier buchen, ohne dass ich besondere Sicherheitsvorkehrungen beachten muss?

Selbstverständlich! Die Risseschäden konzentrieren sich auf einen sehr begrenzten Raum. Nur wenige gastgebende Betriebe sind direkt betroffen. Diese vermieten nur solche Räumlichkeiten, bei denen keinerlei Beeinträchtigungen durch Risse zu verzeichnen sind.

Sind in Staufen Bauwerke durch die Risse einsturzgefährdet?

Bislang musste nur ein Gebäude (das städtische Bauamt) im unmittelbaren Zentrum des Hebungsgeschehens wegen Einsturzgefahr für den Zutritt gesperrt und später abgerissen werden. Die historischen Gebäude des Stadtkerns dagegen sind glücklicherweise aufgrund ihrer baulichen Merkmale in der Lage, die Hebungen statisch erstaunlich gut zu kompensieren. Alle stark betroffenen Gebäude werden im engen zeitlichen Rhythmus von Statikern geprüft.

Was bewirken die Hebungen im städtischen Leitungsnetz (Gas, Wasser, Strom)?

Mit dem Bekanntwerden der Hebungen haben sich die Energiedienstleistungsfirmen speziell dem Staufener Leitungsnetz gewidmet. Mit großem Aufwand wurden in regelmäßigen Abständen flexible Elemente in das Netz eingebaut, um Niveauverschiebungen auszugleichen. Zusätzlich erfolgen in engen zeitlichen Abständen Prüfungen der Leitungsverbindungen. Das Gasnetz ist das am besten überwachte in ganz Deutschland.

Kann man schon sagen, wann das Heben in Staufen aufhören wird?

Leider nein! Wir gehen davon aus, dass derzeit kein Wasser mehr in die quellende Schicht eindringen kann. Jedoch kann derzeit niemand genau sagen, wie lange das bereits eingedrungene Wasser noch den Anhydrit zu Gips quellen lässt. Klar ist nur, dass die Hebegeschwindigkeit kontinuierlich zurückgeht.

Wann werden die Sanierungsmaßnahmen in Staufen beginnen?

Grundlegende Sanierungsmaßnahmen können erst dann starten, wenn sich der Grund nicht mehr hebt. Natürlich hoffen wir, dass dies recht bald der Fall sein wird. Jedoch wird sich auch dann die Stadt nicht in eine große Baustelle verwandeln. Sachliche und finanzielle Gründe sprechen für eine Zug-um-Zug-Vorgehensweise.

Ist zu befürchten, dass es nach der Hebungsphase zu einem Einsinken kommen wird, weil durch das ständige Abpumpen von Wasser neuerliche Hohlräume entstanden sind?

Ein solches Szenario ist extrem unwahrscheinlich, weil das Quellen der Schichten auf die Umwandlung von Anhydrit durch Einlagerung von Wasser zurückzuführen ist, dabei handelt es sich bei Gips um sehr festes Material. Durch das Abpumpen von Wasser wurden nachweislich noch keine Lösungsprozesse verursacht.