Vorschlagsliste der Gemeinden zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028
"Schöffen" oder "Schöffinnen" sind Bürgerinnen oder Bürger, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten teilnehmen. Sie haben dabei die gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter*innen und tragen somit auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte Bürger und Bürgerinnen aus Staufen mit deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 25 und 69 Jahren vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen. Es werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue "Schöffen" oder "Schöffinnen" und "Jugendschöffen" oder "Jugendschöffinnen" gesucht. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbungen bis Freitag, 31. März 2023.
Der Gemeinderat der Stadt Staufen beschließt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die Kandidaten, die beim Amtsgericht eingereicht und im Spätsommer 2023 gewählt werden
Einige Anforderungen der Schöffenwahl im Überblick:
- Mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt (zum 01.01.2024);
- wohnhaft in Staufen;
- deutsche Staatsangehörigkeit;
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse;
- keine Personen die hauptamtlich in der Justiz tätig sind;
- gegen die Bewerbenden läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann;
- keine Personen die in den letzten 10 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden sind;
- Personen, die nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren;
- Personen die sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben;
Besonders folgende Fähigkeiten sind gefragt:
- Verantwortungsbewusstsein
- soziale Kompetenzen;
- Erfahrung im Umgang mit Menschen;
- gesundheitliche Eignung;
- über Rechte und Pflichten informiert sein;
- bereit sein, Zeit zu investieren;
- auch in schwierigen Situationen, objektiv und unvoreingenommen sein;
- Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen ist bei der Jugendschöffenwahl wichtig.
- Es sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich.
- Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt, weshalb kein Gehalt, sondern eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz gezahlt wird.
Gerne können Sie sich mit den folgenden Formularen bewerben:
Weitere Angaben zur Schöffenwahl finden Sie hier: www.schoeffenwahl.de