Absicht der Entwidmung/Teileinziehung eines Teilstücks der Rathausgasse Flst.-Nr. 59

Eine Teilfläche der Rathausgasse Flst.-Nr.59 ist eine als Fußgängerzone gewidmete öffentliche Verkehrsfläche entbehrlich und soll laut Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2024 gemäß § 7 Straßengesetz BW eingezogen und in eine private Parkplatzfläche umgewandelt werden. Die einzuziehende Teilfläche des Flurst.-Nr. 59 (Gemarkung Staufen). hat die Maße 5,00 m x 2,70 m (rund 13,5 Quadratmeter) und ist im angefügten Lageplan rot gekennzeichnet.

Die Absicht der Einziehung bzw. Entwidmung der Teilfläche des Flurstücks Nr. 59 ist im Amtsblatt vom 07.11.2024 bereits förmlich bekannt gemacht worden. Einwendungen gegen die die beabsichtigte Einziehung bzw. Entwidmung können noch bis zum 07. Februar 2025 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Staufen, Hauptstr. 53, 79219 Staufen i.Br., erhoben werden.

Stadt Staufen i.Br.
Der Bürgermeister