Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Südlicher Oberrhein
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein informiert
Mit der Teilfortschreibung „Windenergie“ sollen Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt werden. Über die Website https://www.rvso.de/wind sind alle Informationen zum Verfahren verfügbar. Der Regionalverband hat bereits angekündigt, dass voraussichtlich eine weitere Offenlage durchgeführt wird, sodass weiterhin Beteiligungsmöglichkeiten bestehen.
Hintergrund: Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes (WindBG) ist in jedem Bundesland ein prozentualer Anteil der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. In Baden-Württemberg betrifft dies eine Fläche von 1,8 % der Landesfläche. Der Regionalverband muss dieses Planungsziel erreichen. Für die Region Südlicher Oberrhein entspricht dies einer Fläche von rund 7.300 ha. Wenn dieses Planungsziel erreicht wird, können Windenergieanlagen faktisch nur in den dann festgesetzten Gebieten errichtet werden. Kann das Planungsziel nicht erreicht werden, könnten Windkraftanlagen im Umkehrschluss nahezu überall errichtet werden.
Da die Bundes- sowie Landesgesetzgeber den Gemeinden die dahingehenden Planungsrechte entzogen und den Regionalverbänden übertragen haben, können die Gemeinden lediglich im Rahmen von Stellungnahmen an den Regionalverband deren Belange mitteilen.
Die umfangreichen Informationen zum Verfahren inklusive aller Pläne sind, wie oben beschrieben, ebenfalls unter https://www.rvso.de/wind abrufbar.