Rissgeschädigten können einen Zuschus­s aus Mitteln des Stiftungskapitals der Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br. beantragen

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Zum 31. Dezember 2022 wurde die Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br. formal aufgelöst. Zum 1. Januar 2024 fiel das Stiftungskapital satzungs­gemäß an die Stadt Staufen i. Br..
 
Nach Gesprächen mit den beiden Geschäftsführern der Interessengemeinschaft der Riss-Geschädigten GbR wurde ein Vorschlag für ein Verfahren erarbeitet, wie das Stif­tungskapital an die Rissgeschädigten ausbezahlt werden kann. Der Gemeinderat der Stadt Staufen hat diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 27. September 2023 zur Kenntnis genommen und dem vorgeschlagenen Verfahren zugestimmt.

Weitere Informationen zum Prozedere finden Sie in der Rubrik Hebungsrisse.